Begabtenförderung am CSG -Drehtür-Modell im Bereich Gesang/Vokalpraxis.
Begabtenförderung am CSG
Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 gibt es am CSG ein Drehtür-Modell im Bereich Gesang/Vokalpraxis. Die Fachschaft Musik möchte in Abstimmung mit der Schulleitung einzelnen Schülern ermöglichen, ihre Fähigkeiten im Bereich „Gesang/Vokalpraxis“ auszubauen und optimal zu trainieren. Dies kann sowohl im Einzelunterricht als auch in kleinen Gruppen geschehen. Die Gesangsstunden finden während der Schulzeit statt. Während dieser Zeit kommt eine externe Gesangslehrerin an die Schule.
Kontakt:
Jochen Weichert (Musiklehrer)
e-mail:
Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 gibt es am CSG ein Drehtür-Modell im Bereich Gesang/Vokalpraxis. Die Fachschaft Musik möchte in Abstimmung mit der Schulleitung einzelnen Schülern ermöglichen, ihre Fähigkeiten im Bereich „Gesang/Vokalpraxis“ auszubauen und optimal zu trainieren. Dies kann sowohl im Einzelunterricht als auch in kleinen Gruppen geschehen. Die Gesangsstunden finden während der Schulzeit statt. Während dieser Zeit kommt eine externe Gesangslehrerin an die Schule.
Kontakt:
Jochen Weichert (Musiklehrer)
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Drehtürmodell Volleyball
Am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede ist eine einstündige Sportfördergruppe eingerichtet. Sie hat das Ziel in Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Volleyballverein technische und taktische Kenntnisse des Volleyballspiels zu vermitteln bzw. zu festigen. Die Teilnahme ist Schülerinnen vorbehalten, die sich im Volleyball vereinsmäßig profiliert und Trainingserfolge in Schule und Verein gezeigt haben. Diese Mädchen werden gezielt angesprochen und vom leitenden Sportlehrer eingeladen. Es ist somit keine freie Sportgruppe.
Die Übungszeit liegt während der normalen Unterrichtszeit. Das bedeutet, dass die Mädchen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachlehrern aus dem normalen Unterricht herausgenommen werden. Dies setzt gute bzw. vertretbare Leistungen im jeweiligen Fach voraus und darf sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken. Sollte eine Verschlechterung eintreten, wird die Teilnahme ausgesetzt und die Schülerin nimmt wieder am normalen Unterricht teil.
Nach Rücksprache mit einzelnen Fachlehrer kann auch eine probeweise Teilnahme z.B. über 4 – 6 Wochen ermöglicht werden.
Die Eltern und betroffenen Fachlehrer sind angehalten, durch Beobachtung der schulischen und sportlichen Entwicklung diese spezielle Förderung zu begleiten. Die Einsetzung dieser Sportförderung soll die sportliche Neigung der Mädchen fördern, diese zu einem Leitmotiv in der jugendlichen Entwicklung machen um damit auch in anderen schulischen Bereichen neue Motivation freizusetzen.
Wie in den anderen Fällen der 'Drehtürmodelle' sollen sich die Mädchen der Verantwortung und einer gewissen Verbindlichkeit der Entscheidung bewusst sein. Dies wird in einzelnen Gesprächen betont und über die Zeit präsent halten. Die Entscheidung der Tochter sollte durch eine Unterschrift dokumentiert sein.
Ingolf Lau
Am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede ist eine einstündige Sportfördergruppe eingerichtet. Sie hat das Ziel in Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Volleyballverein technische und taktische Kenntnisse des Volleyballspiels zu vermitteln bzw. zu festigen. Die Teilnahme ist Schülerinnen vorbehalten, die sich im Volleyball vereinsmäßig profiliert und Trainingserfolge in Schule und Verein gezeigt haben. Diese Mädchen werden gezielt angesprochen und vom leitenden Sportlehrer eingeladen. Es ist somit keine freie Sportgruppe.
Die Übungszeit liegt während der normalen Unterrichtszeit. Das bedeutet, dass die Mädchen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachlehrern aus dem normalen Unterricht herausgenommen werden. Dies setzt gute bzw. vertretbare Leistungen im jeweiligen Fach voraus und darf sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken. Sollte eine Verschlechterung eintreten, wird die Teilnahme ausgesetzt und die Schülerin nimmt wieder am normalen Unterricht teil.
Nach Rücksprache mit einzelnen Fachlehrer kann auch eine probeweise Teilnahme z.B. über 4 – 6 Wochen ermöglicht werden.
Die Eltern und betroffenen Fachlehrer sind angehalten, durch Beobachtung der schulischen und sportlichen Entwicklung diese spezielle Förderung zu begleiten. Die Einsetzung dieser Sportförderung soll die sportliche Neigung der Mädchen fördern, diese zu einem Leitmotiv in der jugendlichen Entwicklung machen um damit auch in anderen schulischen Bereichen neue Motivation freizusetzen.
Wie in den anderen Fällen der 'Drehtürmodelle' sollen sich die Mädchen der Verantwortung und einer gewissen Verbindlichkeit der Entscheidung bewusst sein. Dies wird in einzelnen Gesprächen betont und über die Zeit präsent halten. Die Entscheidung der Tochter sollte durch eine Unterschrift dokumentiert sein.
Ingolf Lau
Begabtenförderung im Fach Musik: Drehtürmodell: Gesangsunterricht – Solo und in Gruppen
Diese Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die über eine gute stimmliche Begabung verfügen und sich bereits seit längerem durch die Teilnahme am Chor oder solistisch profiliert haben.
Ziel ist es, in Abstimmung mit unserer Beauftragten für Begabtenförderung (Fr. Köhle) und der Schulleitung, einzelnen Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten im Bereich „Gesang/Vokalpraxis“ auszubauen und optimal zu trainieren. Dies kann sowohl im Einzelunterricht als auch in kleinen Gruppen geschehen. Die Gesangsstunden finden während der Schulzeit in den Räumlichkeiten der Schule bzw. der Musikschule statt und wird von einer qualifizierten externen Sängerin und Gesangslehrerin erteilt.
Der reguläre Unterricht fällt für diese Stunde aus, muss aber selbstständig nachgeholt werden! Wo es möglich ist, werden wir auf Freistunden ausweichen und natürlich versuchen, den normalen Unterrichtsablauf so wenig wie möglich zu belasten. Die meisten Teilnehmer sind alle 14 Tage beim Gesangsunterricht, d.h. der Unterrichtsausfall hält sich hier in Grenzen.
Die Schüler werden in Abstimmung mit den jeweiligen Fachlehrern aus dem normalen Unterricht herausgenommen. Dies setzt gute bzw. vertretbare Leistungen im jeweiligen Fach voraus und darf sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken. Sollte eine Verschlechterung eintreten, endet die Teilnahme nach dem ersten Halbjahr und der Schüler/ die Schülerin nimmt wieder am normalen Unterricht teil. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Schulchor verpflichtend (Mi, 8./9. Stunde).
Jochen Weichert (Musiklehrer und Chorleiter)
Diese Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die über eine gute stimmliche Begabung verfügen und sich bereits seit längerem durch die Teilnahme am Chor oder solistisch profiliert haben.
Ziel ist es, in Abstimmung mit unserer Beauftragten für Begabtenförderung (Fr. Köhle) und der Schulleitung, einzelnen Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten im Bereich „Gesang/Vokalpraxis“ auszubauen und optimal zu trainieren. Dies kann sowohl im Einzelunterricht als auch in kleinen Gruppen geschehen. Die Gesangsstunden finden während der Schulzeit in den Räumlichkeiten der Schule bzw. der Musikschule statt und wird von einer qualifizierten externen Sängerin und Gesangslehrerin erteilt.
Der reguläre Unterricht fällt für diese Stunde aus, muss aber selbstständig nachgeholt werden! Wo es möglich ist, werden wir auf Freistunden ausweichen und natürlich versuchen, den normalen Unterrichtsablauf so wenig wie möglich zu belasten. Die meisten Teilnehmer sind alle 14 Tage beim Gesangsunterricht, d.h. der Unterrichtsausfall hält sich hier in Grenzen.
Die Schüler werden in Abstimmung mit den jeweiligen Fachlehrern aus dem normalen Unterricht herausgenommen. Dies setzt gute bzw. vertretbare Leistungen im jeweiligen Fach voraus und darf sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken. Sollte eine Verschlechterung eintreten, endet die Teilnahme nach dem ersten Halbjahr und der Schüler/ die Schülerin nimmt wieder am normalen Unterricht teil. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Schulchor verpflichtend (Mi, 8./9. Stunde).
Jochen Weichert (Musiklehrer und Chorleiter)